Über Rechts- bzw. Steuerberatung
Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis!
orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.
Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.
Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.
Los geht's
Du bist verpflichtet, alle Bargeld-Entnahmen ins Kassenbuch einzutragen. Dies sind z.B. die Bezahlung eines Lieferanten, eine Privatentnahme oder wenn Du Bargeld aus der Kasse nimmst, um es auf Dein Geschäftskonto einzuzahlen. Auch einen Diebstahl von Bargeld oder ausgezahlte Trinkgelder musst Du ins Kassenbuch eintragen! Egal was der Grund für eine Bargeld-Entnahme ist, dokumentiere ihn sorgfältig und mit Beleg in Deinem Kassenbuch!
Schritt für Schritt
- Tippe im Kassenbuch auf das Minus-Symbol mit dem Punkt “Barausgabe”.
- Gib die Details zur Entnahme / Ausgabe an:
- Um welche Art Ausgabe handelt es sich (Pflichtfeld)? Zahlst Du Geld bei der Bank ein (“an Bank”) oder hast eine Lieferung bekommen, die Du bar bezahlt hast (z.B. “Rechnung” oder “Büromaterial”)?
- Gib den Betrag ein, den Du aus Deiner Kasse rausnimmst.
- Wähle den korrekten Steuersatz aus (Pflichtfeld). Wenn Du z.B. einen Lieferanten bezahlst, dann findest Du den Steuersatz auf der Lieferantenrechnung. Wenn Du Dir nicht sicher bist, welchen Steuersatz Du nehmen musst, dann frage bei Deiner Steuerberatung nach.
- Optional kannst Du einen Kommentar hinterlassen, z.B. welchen Lieferanten Du bezahlt hast.
- Um welche Art Ausgabe handelt es sich (Pflichtfeld)? Zahlst Du Geld bei der Bank ein (“an Bank”) oder hast eine Lieferung bekommen, die Du bar bezahlt hast (z.B. “Rechnung” oder “Büromaterial”)?
- Füge über “Belege hinzufügen” ein Foto des Lieferbelegs oder der Rechnung bzw. des Bankeinzahlungsbelegs ein (Pflichtfeld). Eine Vorlage für den Eigenbeleg kannst Du direkt vom MINI aus drucken. Denk daran ihn zu unterschreiben!
Zum Fotografieren nutzt Du die integrierte Kamera Deines orderbird MINI. So hast Du auch gleich digital alles dokumentiert.
Du kannst bis zu drei Fotos machen, die für diese Entnahme im Kassenbuch protokolliert werden. Falls Du mit den drei Fotos nicht zufrieden bist, kannst Du einzelne Dateien über das Mülleimer-Symbol rechts löschen und ein neues Foto aufnehmen.
Wichtig: Bewahre den Original-Beleg trotzdem sorgfältig auf! - Zum Schluss über den blauen Button bestätigen und fertig!