Der Einzweckgutschein aka Sachgutschein

Written by Jens B.

Last published at: June 8th, 2023

In diesem Artikel lernst Du, wie Du im orderbird MINI Einzweckgutscheine anlegst und abrechnest.

Aber erstmal ein Disclaimer:

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an.  Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.

 

1. Einzweckgutschein als Produkt anlegen

Lege ein neues Produkt an, was Du buchst, wenn Du einen Einzweckgutschein verkaufst / ausstellst:

  1. Erstelle ein neues Produkt , z.B. "Gutschein Blumenstrauß".
  2. Gib den Preis (= Betrag des Gutscheins) an.
  3. Wähle den richtigen Steuersatz (#Steuerberatung).
  4. Speichern und fertig!

2. Das Produkt, das mit dem Einzweckgutschein eingelöst wird, anlegen

Lege jetzt ein neues Produkt für die eigentliche Ware an, die mit dem Einzweckgutschein gekauft werden kann:

  1. Erstelle ein Produkt, z.B. "Blumenstrauß"
  2. Gib den Preis an.
  3. Wähle den Steuersatz.
  4. Speichern und fertig!

3. Rabatt zur Abrechnung anlegen

Diesen Rabatt benutzt Du, wenn Du den Einzweckgutschein als Zahlungsmittel akzeptierst.

  1. Erstelle einen Rabatt in Höhe des Preises des Produkts: 
    • Art = € 
    • Grund: z.B. "Gutschein Blumenstrauß"
  2. Speichern und fertig!

4. Die Abrechnung

So rechnest Du mit einem Einzweckgutschein ab:

  1. Buche das Produkt.
  2. Buche den Rabatt.
  3. Falls weitere Produkte gekauft werden, wird durch den Rabatt der Gutscheinwert von der Einkaufssumme abgezogen. Für den Restbetrag stehen Dir die üblichen Zahlungsarten zur Verfügung.
  4. Wenn sonst nichts gekauft wird, ist die Einkaufssumme = 0 € und kann "Bar" abgeschlossen werden.

Schon gewusst?

Bei Einzweckgutscheinen wird die Steuer bei Verkauf des Gutscheins abgeführt, da bereits feststeht, welche Artikel mit welchen Steuersätzen mit dem Gutschein eingelöst werden. Hierbei ist auch festgelegt, ob es ein In-Haus oder Außer-Haus Verzehr ist.